Dürfen sich Motorradfahrer im Stau zwischen Autos hindurchschlängeln?
1. September 2007 - Nein, auch wenn die Praxis meist ganz anders aussieht und die Polizei
oft ein Auge zudrückt. Rein rechtlich gilt das Hindurchfahren durch
Kolonnen oder Staus - innerorts wie außerorts - als verbotenes
Rechtsüberholen, das mit 50 Euro Bußgeld und drei Punkten geahndet
werden kann. Es ist zudem gefährlich, weil Autofahrer beim Spurwechsel
das Motorrad im toten Winkel leicht übersehen. Ebenfalls verboten: das Vorbeifahren am Stau über die
Autobahn-Standspur. Theoretisch erlaubt ist dagegen das Linksüberholen
von Fahrzeugen auf der äußersten linken Spur; doch hier bleibt meist
nicht genügend Platz. Zur Entlastung der im Sommer häufig
hitzegeplagten Motorradfahrer regt der ADAC gesetzliche Lösungen an,
die im Stau ein kontrolliertes Abfließen des Motorradverkehrs in
Schrittgeschwindigkeit ermöglichen.
[57] Kommentare - letzter von beats by dre - 18.01.2012 - 01:04
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